Ausbildung für die Klasse A

Die Lenkberechtigung der Klasse A umfasst:

  • Motorräder mit oder ohne Beiwagen ohne Gewicht und Leistungslimit
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW
  • weiters dürfen mit dieser Führerscheinklasse auch leichte Anhänger gezogen werden, die nicht breiter als das Zugfahrzeug sind.

Die Klasse A umfasst außerdem auch die Lenkberechtigung für die Klassen AM, A1 und A2.

Mindestalter

Mit der theoretischen und praktischen Ausbildung in der Fahrschule kann bereits ein halbes Jahr vor dem 24. Geburtstag begonnen werden. Die Fahrprüfung darf frühestens am 24. Geburtstag absolviert werden.

Ausbildung in der Fahrschule

  • 20 Stunden Basiswissen (entfällt bei Besitz der Klasse B)
  • klassenspezifisches Wissen
  • mind. 14 Fahrstunden Praxis und ab einem Alter 39+ sind es 16 Fahrstunden. Bei uns werden Motorradfahrstunden NICHT in einer Gruppe abgehalten.
  • PC-Prüfung in unserer Fahrschule
  • Fahrprüfung in unserer Fahrschule

Mehrphasen-Ausbildung

  • Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch, Gefahrenwahrnehmungstraining nach 2 bis 12 Monaten, sowie zwei Monate danach 
  • eine Perfektionsfahrt in der Fahrschule zwischen dem 4. und 14. Monat.

Erweiterung von der Klasse A1 auf die Klasse A:

  • Mindestens 4 Jahre Besitz der Klasse A1
  • Mehrphasenausbildung für die Klasse A1 absolviert
  • Praktische Prüfung auf einem Motorrad der Klasse A

Erweiterung von der Klasse A2 auf die Klasse A:

  • Mindestens 2 Jahre Besitz der Klasse A2
  • Mehrphasenausbildung für Klasse A2 (oder A1) absolviert
  • Entweder eine praktische Prüfung auf einem Motorrad der Klasse A oder eine praktische Schulung in der Dauer von 7 Unterrichtseinheiten auf einem Motorrad der Klasse A

Unsere treuen Partner

GSN Motorräder
Autohof Keglovits
fairgrafix
MMM Software

Rechtliche Information

So findest Du uns...

Fahrschule start2drive
Lüßstraße 1
A-2521 Trumau

Tel.: 02253 / 61829
Fax: 02253 / 58005

E-Mail: fahrschule@start2drive.at

Lerne mit coolen Fahrzeugen

Bild rund