Ausbildung für die Klasse A 1
Die Lenkberechtigung Klasse A1 umfasst:
- Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einem Hubraum bis zu 125 ccm, mit einer Motorleistung von max. 11 kW (15 PS) und einem Leistungsgewicht von max. 0,1 kW/kg
- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von max. 15 kW
Die Klasse A1 umfasst außerdem auch die Fahrzeuge der Klasse AM.
Mindestalter
Mit der theoretischen und praktischen Ausbildung in der Fahrschule kann bereits ein halbes Jahr vor dem 16. Geburtstag begonnen werden.
Es ist auch möglich, gleichzeitig mit dem Ausbildungsmodell B L17 zu beginnen.
Ausbildung in der Fahrschule
- 20 Stunden Basiswissen
- klassenspezifisches Wissen
- mind. 14 Fahrstunden Praxis. Bei uns werden Motorradfahrstunden NICHT in einer Gruppe abgehalten.
- PC-Prüfung in unserer Fahrschule
- Fahrprüfung in unserer Fahrschule
Probezeit
Drei Jahre.
Mehrphasen-Ausbildung
- Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch, Gefahrenwahrnehmungstraining nach 2 bis 12 Monaten, sowie zwei Monate danach
- eine Perfektionsfahrt in der Fahrschule zwischen dem 4. und 14. Monat.
Erweiterung auf Motorräder der Klasse A2 oder A
Voraussetzungen für die Erweiterung von der Klasse A1 auf die Klasse A2:
- Mindestens 2 Jahre Besitz der Klasse A1
- Mehrphasenausbildung für die Klasse A1 absolviert
- Entweder eine praktische Prüfung auf einem Motorrad der Klasse A2 oder eine praktische Schulung in der Dauer von 7 Unterrichtseinheiten auf einem Motorrad der Klasse A2
Voraussetzungen für die Erweiterung von der Klasse A1 auf die Klasse A:
- Mindestens 4 Jahre Besitz der Klasse A1
- Mehrphasenausbildung für die Klasse A1 absolviert
- Praktische Prüfung auf einem Motorrad der Klasse A