Ausbildung für die Klasse B L17

Die Ausbildung kann mit 15,5 Jahren begonnen werden und es besteht auch die Möglichkeit die Klasse A1, A2 gleich mitzuerwerben - genauere Informationen gibt es bei uns in der Fahrschule!

 

Voraussetzungen für L17

  1. Verkehrszuverlässigkeit muss gegeben sein.
  2. Erforderliche geistige und körperliche Reife.
  3. Gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen.
  4. Eine oder zwei Personen namhaft machen, die den Anwärter auf Ausbildungsfahrten begleiten.
  5. Gleichzeitiger Beginn der theoretischen und praktischen Ausbildung in unserer Fahrschule.


Voraussetzungen für deine/n Begleiter/in:

  1. Besitz der Lenkberechtigung für die Klasse B seit mindestens 7 Jahren.
  2. Glaubhafte Darstellung, dass der/die Begleiter während der letzten drei Jahre vor Antragstellung Kraftfahrzeuge der Klasse B gelenkt haben.
  3. Besonderes Naheverhältnis zum Bewerber. Handelt es sich nicht um eine erziehungsberechtigte Person, muss deren Zustimmung eingeholt werden.
  4. Der/die Begleiter/in darf innerhalb der letzten 3 Jahren nicht wegen eines schweren Verstoßes gegen kraftfahrrechtliche oder straßenpolizeiliche Vorschriften bestraft worden sein.
  5. Der/die Begleiter/in muss den Bewilligungsbescheid mitführen.


Voraussetzungen für das Ausbildungsfahrzeug:

  • Es kann ein PKW oder Kombi sein.
  • Ein L17-Schild mit Aufschrift "Ausbildungsfahrt" muss vorne und hinten im Fahrzeug gut sichtbar angebracht werden.


Für die Antragstellung sind folgende Papiere mitzunehmen:

Vom Antragswerber

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde (bei Namensänderung)
  • 2 Lichtbilder (nach EU-Passbildkriterien)
  • Ärztliches Gutachten (Arztadressen liegen in unserem Büro auf)
  • Meldezettel
  • Erste-Hilfe-Kursbestätigung
  • Amtlicher Lichtbildausweis

Vom Begleiter
(wenn 2 Begleiter namhaft gemacht werden, von beiden)

  • Fotokopie der Lenkberechtigung (Führerschein)


1. Ausbildungsphase

Theorieunterricht: 32 Unterrichtseinheiten

  • 20 Unterrichtseinheiten Basiswissen
  • 12 Unterrichtseinheiten klassenspezifischer Unterricht

Praktischer Unterricht: 12 Fahrstunden 

Eine theoretische Einweisung

  • Erste Bestätigung durch die Fahrschule.
  • Antragstellung bei der Bezirkshauptmannschaft.
  • Jetzt geht's los mit den privaten Ausbildungsfahrten.


1) nach mind. 1000 km Ausbildungsfahrt eine begleitende Schulung in der Fahrschule und Bestätigung der Fahrschule

2) nach weiteren mind. 1000 km Ausbildungsfahrt und mind. 14 Tagen die nächste begleitende Schulung in der Fahrschule und Bestätigung der Fahrschule.

3) nach weiteren mind. 1000 km Ausbildungsfahrt und mind. 14 Tagen eine Perfektionsschulung in der Fahrschule und Bestätigung der Fahrschule.

Bei L17 müssen mind. 3000 km Ausbildungsfahrt mit Fahrtenbuch nachgewiesen werden, wobei alle 1000 km eine begleitende Schulung in der Fahrschule zu absolvieren ist. Der/die Werber/in darf nach Absolvierung des Theoriekurses bereits zur PC-Prüfung antreten, zur praktischen Prüfung erst, wenn er/sie das 17. Lebensjahr vollendet hat, 3.000 km Ausbildungsfahrt nachweist und von der Fahrschule die erforderlichen  Bestätigungen erhalten hat.


Prüfungsablauf:
Die Theorieprüfung findet an einem PC statt, bei den Prüfungsfragen gibt es mehrere Antwortmöglichkeiten.

Achtung: Bei einer Frage können eine bis alle 4 Antworten richtig sein. Eine Frage gilt als richtig beantwortet, wenn alle richtigen Antworten auch als solche markiert wurden. Nach bestandener Theorieprüfung findet die Praxisprüfung beim nächsten Termin statt.

Wird ein Prüfungsteil nicht bestanden, kann dieser frühestens nach 14 Tagen wiederholt werden.


Mit der bestandenen Prüfung ist die 1. Ausbildungsphase abgeschlossen.

Probezeit, gilt nur bei der Ersterteilung der Lenkberechtigung:
Der Führerschein auf Probe ist bei Ersterteilung für 3 Jahre gültig. Bei schweren Verstößen innerhalb der Probezeit wird von der Behörde eine kostenpflichtige Nachschulung angeordnet. Dadurch verlängert sich die Probezeit um ein Jahr.

 

2. Ausbildungsphase

3 bis 9 Monate nach Erteilung der Lenkberechtigung
muss der/die Werber/in das vorgeschriebene Fahrsicherheitstraining durchführen.

6 bis 12 Monate nach Erteilung der Lenkberechtigung
und absolviertem Fahrsicherheitstraining muss der/die Werber/in in der Fahrschule eine Perfektionsfahrt (2 Einheiten á 50 Minuten) mit deinem eigenen Fahrzeug oder mit dem Fahrschulfahrzeug durchführen. Die Anmeldung erfolgt im Büro.

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