Ausbildung für die Klasse B + E
Personen, die seit mindestens 3 Jahren im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung für die Klassen C oder F sind, darf eine Lenkberechtigung für die Klasse B+E erteilt werden, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass er in dieser Zeit auch andere als leichte Anhänger gezogen hat.
Die oben genannten Personen benötigen nur eine praktische Prüfung, die PC-Prüfung entfällt.
- 2 Fahrlektionen mit dem Fahrschulgespann
- praktische Fahrprüfung
Personen mit der Lenkberechtigung der Klasse B
- Theoriekurs in unserer Fahrschule
- PC-Prüfung in unserer Fahrschule
- 4 Fahrlektionen mit dem Fahrschulgespann
- praktische Fahrprüfung
Welche Papiere benötigen Sie für die B+E-Ergänzung?
- Meldezettel
- Geburtsurkunde
- Lichtbildausweis
- Fotos nach den EU-Passbildkriterien
- Arztgutachten
Unsere treuen Partner




Rechtliche Information
So findest Du uns...
Fahrschule start2drive
Lüßstraße 1
A-2521 Trumau
Tel.: 02253 / 61829
Fax: 02253 / 58005
E-Mail: fahrschule@start2drive.at